Sonntag, 28. Oktober 2012

Insolvenzberatung - Online : Rechtsanwalt Dr.Elfriede Meyer-Waschke

Insolvenzberatung - Online : Rechtsanwalt Dr.Elfriede Meyer-Waschke: Dies ist ein Musterartikel. Dieser Artikel dient einzig und allein dem Zweck das Zusammenspiel zwischen der Suchmachine Google und dem Googl...

Samstag, 11. August 2012

Wettbewerbsrecht-online: Achtung: Neue Regelung seit dem 01.08.2012.

Wettbewerbsrecht-online: Achtung: Neue Regelung seit dem 01.08.2012.: Bundesweit mussten sich die Gerichte in den letzten Jahren mit den sogenannten Abo-Fallen befassen. Letztlich führte dies zu einer Gesetzesv...

Agentur-E-Media -: Schlechtleistung des Rechtsanwaltes ?

Agentur-E-Media -: Schlechtleistung des Rechtsanwaltes ?: Ein grosses Ärgernis für Mandanten sind Rechtsanwälte, die die angenommenen Mandate nicht ordnungsgemäss bearbeiten. Was aber ist ordnungs...

Freitag, 13. Juli 2012

berlin-online: Reinhard Göddemeyer - Der Anwaltswitz

berlin-online: Reinhard Göddemeyer - Der Anwaltswitz: Heute schon gelacht ? Für Sie gelesen von Reinhard Göddemeyer  Eine Frau und ihr kleines Mädchen besuchen das Grab der Grossmutter. Auf de...

Mittwoch, 9. Mai 2012

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Dicke - online geht online

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Dicke - online geht online: Dicke online Das Frühjahr ist mal wieder der richtige Zeitpunkt, um einige Kilos abzunehmen. Zum Thema Dicke und Übergewicht finden Sie in ...

Samstag, 5. Mai 2012

Haftstrafe für Stalker

Presseschau: Strafrecht - Stalking - Körperverletzung durch Stalking - Haftstrafen für Stalker ___________________________________________________________________________________ Dass Stalker in schwerwiegenden Fällen durchaus auch mit einer Verurteilung zu einer Haftstrafe rechnen können beweist ein Fall aus Österreich. Dort hatte ein Stalker eine Zugbegleiterin so sehr bedrängt, dass diese vorübergehend berufsunfähig wurde. In Deutschland werden Stalker im Regelfall mit Geldauflagen davonkommen, ein gutbetuchter Stalker bezahlt diese dann aus der Portokasse, stalkt dann aber mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter, diesmal nur vorsichtiger, vielleicht sogar völlig anonym. Die Belastung für das Opfer dauert somit weiter an, schlimmstenfalls droht eine Krankschreibungphase, die nach Feststellungen der Krankenkassen im Durchschnitt 62 Tage andauert, womöglich droht sogar der Verlust des Arbeitsplatzes und ein Abrutschen in die Dauerarbeitslosigkeit. Stalker schädigen insofern nicht nur das Opfer sondern auch die Solidargemeinschaft der Steuerzahler und der Versicherten. Lesen Sie zum Thema Berufsunfähigkeit durch Stalking den folgenden Artikel. Reinhard Göddemeyer ___________________________________________________________________________________ Deutschlands Ferienwohnungen ___________________________________________________________________________________
Presseschau: Für Sie gelesen - Berufsunfähig durch Stalking Anhaltendes Stalking kann zu Berufsunfähigkeit führen. Das zeigte kürzlich ein Fall in Österreich. Zumindest vorübergehend wurde einer 35-jährigen Zugbegleiterin, die penetrant von einem Stalker verfolgt wurde, Berufsunfähigkeit bescheinigt. Der Fall ging kürzlich durch die Österreichische Presse: Ein 54-Jähriger Stalker verfolgte eine Zugbegleiterin permanent während der Dienstzeit. Er zwang ihr Gespräche auf - zum Teil durch bewusstes Schwarzfahren -, machte anzügliche Bemerkungen und zog sogar mehrfach die Notbremse - offenbar um in ihrer Nähe zu sein. Die 35-jährige Zugbegleiterin versuchte dem durch kurzfristiges Dienst-Tauschen entgegen zu wirken, aber auch das wurde von dem Stalker schnell durchschaut und nutzte letztlich nichts. Berufsunfähigkeit löst Anklage wegen schwerer Körperverletzung aus Letztlich löste das anhaltende Stalking beim Opfer Krankheitssymptome aus, die in eine vorübergehende Berufsunfähigkeit mündeten. Offenbar war die psychische Belastung zu groß - ein Faktor der immer mehr Personen - auch in Deutschland - berufsunfähig macht. Auf den konkreten Fall bezogen hatte das die Wirkung, dass der Stalker wegen schwerer Körperverletzung angeklagt werden konnte. Krankheit oder Berufsunfähigkeit - Abgrenzung erforderlich Der Fall zeigt deutlich, dass viele Facetten zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Neben einem Unfall, der mit ca. 10 Prozent fast schon eine Ausnahmeursache darstellt, sind es ausschließlich Krankheiten, die ein entsprechendes Leiden hervorrufen können. Die psychische Belastung von Berufstätigen spielt dabei eine immer größere Rolle. Wichtig ist daher für jeden, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, sich zu informieren, ab wann eine solche Versicherung bezahlt. Es muss klare Kriterien geben, ab welchem Zeitpunkt von einer Berufsunfähigkeit und nicht mehr von einer Krankheit gesprochen werden kann. Quelle : http://www.vorsorge-und-finanzen.de
___________________________________________________________________________________ Deutschlands Ferienwohnungen ___________________________________________________________________________________ Weitere Informationen zum Thema Stalking finden Sie bei der Antistalkingliga ___________________________________________________________________________________

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Körperverletzung durch Stalking

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Körperverletzung durch Stalking: Presseschau: Strafrecht - Stalking - Körperverletzung durch Stalking - Haftstrafen für Stalker ____________________________________________...

Sonntag, 22. April 2012

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Recht

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Recht: Anwalt und Recht Eine gute Rechtsberatung ist für Unternehmer wichtiger denn je. Als Unternehmer stehen Sie sinngemäss immer mit einem B...

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Recht

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Recht: Anwalt und Recht Eine gute Rechtsberatung ist für Unternehmer wichtiger denn je. Als Unternehmer stehen Sie sinngemäss immer mit einem B...

Donnerstag, 19. April 2012

Arbeitsrecht-online

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite)

Die Arbeit ist bereits seit dem Altertum Gegenstand rechtlicher Regelungen. Im römischen Recht hatte der Dienstvertrag (locatio conductio operarum) jedoch aufgrund der weiter verbreiteten Sklavenarbeit nur eine untergeordnete Rolle. Im Deutschland des Mittelalters tragen Dienstverhältnisse oft personalrechtliche Züge. Obgleich es in bestimmten Gebieten bereits eine echte Kapitalisierung der Arbeit gibt, wird heute die Verbreitung der kapitalistischen Verdinglichung der Arbeit ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, als der Beginn der Arbeitsrechtsgeschichte angesehen. Die sozialen Missstände der Industrialisierung im 19. Jahrhundert waren Folge der Privatautonomie trotz Ungleichgewichtigkeit der Macht der Vertragspartner. Das erkennend entwickelte sich zum Beispiel der Jugendarbeitsschutz, das Verbot der Kinderarbeit und das Sozialversicherungsrecht, sowie die Abkehr vom Koalitionsverbot (1869). Dieser Entwicklung trug das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1896 jedoch nicht Rechnung, der Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB wird dort als normaler Austauschvertrag mit weitgehender Privatautonomie geregelt, der personenrechtliche Einschlag des Arbeitsverhältnisses wurde nicht anerkannt.
Mit dem Stinnes-Legien-Abkommen wurden im November 1918 die Weichen für die weitere Entwicklung der Arbeitsverfassung gestellt. Um eine nach dem Rätesystem gegründete sozialistische Republik zu verhindern, waren die Unternehmer zur Anerkennung der Gewerkschaften bereit. § 1 des Abkommens regelte den Vorrang des Tarifvertrags vor dem einzelnen Arbeitsvertrag.[1]
In der Zeit der Weimarer Republik entstanden weitere Arbeitsschutzgesetze und einige entscheidende Weiterentwicklungen des kollektiven Arbeitsrechts, wie die verfassungsmäßig garantierte Koalitionsfreiheit (Art. 159 Weimarer Verfassung). Um „die revolutionären Tendenzen der Rätebewegung aufzufangen“,[2] wurde in die Verfassung ein Räteartikel (§ 165) aufgenommen. Er sah „ein dreistufiges Rätesystem vor, dessen Basis die Betriebsräte bilden sollten. Dadurch war die Rätebewegung, die unter dem Schlagwort 'Alle Macht den Räten' die politische und wirtschaftliche Macht im Staat gefordert hatte, in eine wirtschaftliche Interessenvertretung umgewandelt und in die Wirtschaftsverfassung eingebaut worden. Da den Gewerkschaften aber die Kompetenz zur Vereinbarung der Lohn- und Arbeitsbedingungen verfassungsrechtlich garantiert wurde, waren die Arbeiterräte in einem Kernbereich des Arbeitsrechts an den Rand gedrängt. Von dem dreistufigen Rätesystem wurde außerdem nur die unterste Stufe durch das Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 verwirklicht.“[2]


Bundesarbeitsgericht in Erfurt
1926 wurde die Arbeitsgerichtsbarkeit als neuer Instanzenzug eingerichtet (Arbeitsgerichtsgesetz).
Während der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) wurde das kollektive Arbeitsrecht wegen Unvereinbarkeit mit dem Führerprinzip abgeschafft, das Arbeitsvertrags- und Arbeitsschutzrecht jedoch weiter ausgebaut.
Nach 1945 wurden die Gewerkschaften wieder zugelassen. Das Kontrollratsgesetz Nr. 22 vom 10. April 1946 erlaubte die Bildung von Betriebsräten. Neben diesem Rahmengesetz wurden Landesgesetze erlassen, so dass aufgrund der Zersplitterung eine bundeseinheitliche Regelung notwendig wurde. „Der Kampf um die Ausgestaltung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 wurde mit großer Erbitterung geführt, nachdem schon im Jahr vorher der Kampf um die Mitbestimmung in den Betrieben des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie beinahe zu einer Staatskrise geführt hätte.“ [3] Die Gewerkschaften konnten sich mit ihren Vorstellungen für eine „Wirtschaftsdemokratie“ nicht durchsetzen.
Im Mitbestimmungsgesetz von 1976 wurde die Mitbestimmung in Großbetrieben ausgebaut.
In der DDR war das Arbeitsrecht u.a. in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch geregelt.
Quell Wikipedia

Reinhard Göddemeyer